Demos/Vorträge
Wann:
Donnerstag, 9. April 2026
Wo:
Weinheber-Saal des Volksbildungskreises
Prinz Eugen-Straße 44/3
1040 Wien
Was:
Veranstaltung: Wird die österreichische Neutralität durch die EU ausgehölt?
Veranstaltung - um 18:30 Uhr
Es spricht: Inge Rauscher Obfrau der "Initiative Heimat und Umwelt
Details
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Wann:
Sonntag, 26. Oktober 2025
Wo:
Restaurant „Klein-Steiermark“ im Schweizergarten
Heeresmuseumsstraße 1,
1030 Wien, zwischen Hauptbahnhof Wien und Oberem Belvedere
Was:
Veranstaltung: Neutralität und Souveränität - der Staatsvertrag im Spannungsfeld der Weltpolitik.
Veranstaltung - ab 11:15 Uhr
Festredner: Univ.Prof. Dr. Hans KÖCHLER
Präsident der International Progress Organisation mit Sitz in Wien
Details
Wann:
Dienstag 3 Juni 2025
um: 19:00 Uhr
wo: im "Volkshaus Dornach-Auhof" Niedermayrweg 7, 4040 Linz
Was:
Zur Lage der Bauern in Österreich
Ing. Paul Pree, O.Ö. Funktionär des unabhängigen Bauernverbandes UBV
Moderatorin: Renate Zittmayr, IHU
Eintritt gegen freie Spende
Speisen und Getränke sind vor dem Vortrag im "Dornacher Stuberl" im Haus erhältlich
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Wann:
Donnerstag 5. Juni 2025
um 19:00 Uhr
Wo: im Leupold's "Kupferdachl"
Schottengasse 7 (Nähe Universität /"Jonas Reindl"),1010 Wien
U2, Ringlinien, sowie 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44 und Stadtbus 1A
Was:
Österreichs Neutralität als Schutz gegen eine immer aggressivere und übergriffigere EU - Dr. Thomas Henökl
Moderatorin: Inge Rauscher, IHU
Eintritt gegen freie Spende - Speisen und Getränke im Saal
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Aktuelles
Demokratie ohne Selbstbestimmung ist keine Demokratie
Es ist daran zu erinnern, dass laut Artikel 10, Absatz 2, und Artikel 96 der spanischen Verfassung internationale Verträge konstitutiv sind für das nationale Recht und dass Menschenrechte und Grundrechte des spanischen Rechts in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen auszulegen sind.
Das Völkerrecht der Selbstbestimmung hat sich weit über die bloße Dekolonialisierung hinaus entwickelt. Einem Volk das Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern, ihm die Rechtmäßigkeit eines Referendums abzusprechen und die begrenzte Autonomie eines Volkes durch Strafen und Einschüchterung aufzuheben, stellt eine Verletzung des Artikels 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) und des Internationales Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar.
Wir erinnern uns, dass der damalige Präsident der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic, die Autonomie des Kosovo aufgehoben hat, was zur Gründung der Kosovo-Befreiungsarmee und zu einer Serie von Konflikten führte, die mit der Unabhängigkeit des Kosovo endete. Dieses Ergebnis oder eine großzügigere Autonomie bei fortgesetzter territorialer Integrität Jugoslawiens hätten durch Dialog und politische Verhandlungen erreicht werden können.
Anstatt nach Vermittlungslösungen zu suchen, lehnten 1999 einige Staaten Dialog ab und entschieden sich für Gewalt ohne Rechtsgrundlagen oder Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Heute hat die internationale Gemeinschaft Interesse daran und eine Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass in Katalonien der soziale Frieden geschützt und Gewalt verhindert wird.
Kein Staat kann sich auf das Recht der territorialen Integrität berufen, um das Recht auf Selbstbestimmung zu unterlaufen. Der Vorwurf, Beschlüsse des gewählten Parlaments von Katalonien seien „verfassungswidrig“ und das Referendum sei „illegal“, geht daher an der eigentlichen Frage vorbei. Derartige Argumente sind leere, positivistische, eigennützige Tricks, um das ius cogens, den unabänderlichen Charakter der Selbstbestimmung zu unterdrücken. Sie höhlen das Selbstbestimmungsrecht aus.
Territoriale Integrität
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Spanien muss daran erinnert werden, dass die Selbstbestimmung ein Recht der Völker ist und kein Vorrecht von Staaten, das sie gewähren oder verweigern können. Territoriale Integrität im Verständnis der Vereinten Nationen ist ein Anspruch nach außen mit dem Ziel, auswärtige Drohungen oder Eingriffe in die territoriale Integrität souveräner Staaten abzuwehren. Im Fall eines Konflikts zwischen den Prinzipien der territorialen Integrität und dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung überwiegt letzteres.
Bekanntlich streben viele Völker weltweit nach Selbstbestimmung, entweder intern in Form von Autonomie oder extern in Form von Unabhängigkeit. Und obwohl die Verwirklichung von Selbstbestimmung nicht automatisch oder selbstständig erfolgt, handelt es sich um ein fundamentales Menschenrecht, bei dessen Implementierung als Mittel zur Konfliktvermeidung die internationale Gemeinschaft helfen muss.
Das Streben nach Selbstbestimmung verschwindet nicht durch dessen gewaltsame Unterdrückung. Vielmehr wird das Argument genährt, Abhilfe sei nur durch Sezession möglich.
Der Autor: Alfred de Zayas, geboren auf Kuba und Staatsbürger der USA, ist Völkerrechtler, Historiker und UN-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung
Aus dem Englischen von Ansgar Graw
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Extra Nachricht:
Soldaten im Einsatz gegen Demonstranten - Die ganze Woche Nr. 35 v. 31. August 2022 - mit Monika Donner und Inge Rauscher
PDF - Soldaten im Einsatz gegen Demonstranten
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